Anja Jonas, MdL

04.01.2011

Präimplantationsdiagnostik in ganz engen Grenzen zulassen


Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde
Dresden/Berlin (23.12.2010). Die FDP-Landtagsabgeordnete Anja Jonas unterstützt einen Gruppenantrag im Bundestag, wonach die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Grundsatz verboten werden, aber in Ausnahmefällen erlaubt sein soll, wenn Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. "Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht es in vielen Fällen, den betroffenen Familien die extremen psychischen Belastungen zu ersparen, die damit verbunden wären“, sagte die Politikerin. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf schwere genetische Schäden untersucht, um spätere Abbrüche oder Fehl- und Totgeburten zu vermeiden.


Ein ausnahmsloses Verbot der PID sei vor dem Hintergrund der geltenden Abtreibungsvorschriften nicht zu rechtfertigen, betonte Anja Jonas: „Auf der einen Seite ist es straffrei, eine Schwangerschaft bis zur zwölften Woche abzubrechen oder darüber hinaus in Einzelnfällen einen Spätabbruch vorzunehmen. Auf der anderen Seite wäre es dann verboten, die befruchtete Eizellen noch außerhalb des Mutterleibs auf schwere genetische Schäden untersuchen zu lassen, um spätere Abbrüche oder Fehl- und Totgeburten zu vermeiden.“

Der vorgelegte fraktionsübergreifende Gesetzentwurf im Bundestag sieht vor, die PID in ganz engen Grenzen zuzulassen. „Nur strenge Auflagen machen es möglich, dass Diagnosen verantwortungsvoll getroffen werden und ethische Maxime nicht verletzt werden“, hob Anja Jonas hervor. „Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf keine Liste vorgibt, welche Krankheiten ein Leben lebenswert machen oder nicht. Es ist nicht die Aufgabe der Gesellschaft, darüber zu befinden oder gar Kriterien vorzugeben. Nur das einzelne Paar, aus seiner individuellen Sichtweise, kann für sich entscheiden, mit welchen möglichen Belastungen es leben kann oder nicht.“

Der Freistaat Sachsen unterstützt auch in den nächsten beiden Jahren Paare bei der künstlichen Befruchtung und somit bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches. „Wir wollen den Frauen und deren Familien aber ebenso helfen, wenn es darum geht, schwerste, lebensbedrohliche Erkrankungen des Kindes rechtzeitig zu erkennen. Für den Schutz des geborenen und ungeborenen Lebens trägt auch der Staat Verantwortung. Dafür muss die PID in engen Grenzen geregelt werden“, so Anja Jonas.



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