04.01.2011
Dresden (01.01.2010). Zu Beginn des neuen Jahres ist in Sachsen ein neues Ladenöffnungsgesetz in Kraft getreten. Videotheken dürfen von nun an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen sonntags ganztägig öffnen. Außerdem erlauben die Gesetzesänderungen von CDU und FDP, dass Bäcker und Blumenhändler künftig ihre sechs Stunden Sonntagsöffnung nach eigenen Bedürfnissen über den Tag verteilen können. Und Blumenhändler können künftig auch zu Neujahr, am 1. Mai, zu Himmelfahrt und am Tag der Deutschen Einheit ihre Geschäfte öffnen.
Die FDP-Landtagsabgeordnete Anja Jonas begrüßte die Neuerungen: "Die Erleichterungen bei der Sonntagsöffnung geben den Händlern mehr Freiheit und Flexibilität, um besser auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen zu können. Wir bauen bürokratische Vorschriften ab und passen die Gesetze an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen an.“ Die nun in Sachsen erlaubte Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen und Videotheken sei in den Nachbarländern längst möglich. „Unsere Bäckereien und Konditoreien profitieren von den neuen Regelungen, weil sie ihr Geschäft künftig sonntags sowohl in den Morgenstunden als auch am Nachmittag öffnen können. Und Blumenhändler gewinnen einige umsatzstarke Tage hinzu“, betonte Anja Jonas. „Das neue Ladenöffnungsgesetz beseitigt also entscheidende Wettbewerbsnachteile für sächsische Gewerbetreibende, sichert und schafft so auch Arbeitsplätze im Freistaat.“
Neben den weiterhin vier generell möglichen verkaufsoffenen Sonntagen vor Ort kann es jetzt einen weiteren geben: Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, künftig einmal im Jahr eine zeitlich und territorial begrenzte Ladenöffnung zu bedeutenden traditionellen Festen vor Ort zuzulassen. Dazu sagte die FDP-Politikerin: „Während von den allgemeinen verkaufsoffenen Sonntagen eher innerstädtische und zentrale Lagen mit touristischer Relevanz profitieren, unterstützt dieser Tag das ansässige Gewerbe vor Ort und die Identifikation der Bürger mit ihrem Viertel oder ihrem Dorf. Niemand hat bisher verstanden, warum fliegende Händler bei Festen ihre Waren anbieten dürfen, die Gewerbetreibenden vor Ort aber nicht."
Ladenöffnungsgesetz: Mehr Freiheiten für Gewerbetreibende und Kunden
Dresden (01.01.2010). Zu Beginn des neuen Jahres ist in Sachsen ein neues Ladenöffnungsgesetz in Kraft getreten. Videotheken dürfen von nun an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen sonntags ganztägig öffnen. Außerdem erlauben die Gesetzesänderungen von CDU und FDP, dass Bäcker und Blumenhändler künftig ihre sechs Stunden Sonntagsöffnung nach eigenen Bedürfnissen über den Tag verteilen können. Und Blumenhändler können künftig auch zu Neujahr, am 1. Mai, zu Himmelfahrt und am Tag der Deutschen Einheit ihre Geschäfte öffnen.Die FDP-Landtagsabgeordnete Anja Jonas begrüßte die Neuerungen: "Die Erleichterungen bei der Sonntagsöffnung geben den Händlern mehr Freiheit und Flexibilität, um besser auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen zu können. Wir bauen bürokratische Vorschriften ab und passen die Gesetze an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen an.“ Die nun in Sachsen erlaubte Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen und Videotheken sei in den Nachbarländern längst möglich. „Unsere Bäckereien und Konditoreien profitieren von den neuen Regelungen, weil sie ihr Geschäft künftig sonntags sowohl in den Morgenstunden als auch am Nachmittag öffnen können. Und Blumenhändler gewinnen einige umsatzstarke Tage hinzu“, betonte Anja Jonas. „Das neue Ladenöffnungsgesetz beseitigt also entscheidende Wettbewerbsnachteile für sächsische Gewerbetreibende, sichert und schafft so auch Arbeitsplätze im Freistaat.“
Neben den weiterhin vier generell möglichen verkaufsoffenen Sonntagen vor Ort kann es jetzt einen weiteren geben: Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, künftig einmal im Jahr eine zeitlich und territorial begrenzte Ladenöffnung zu bedeutenden traditionellen Festen vor Ort zuzulassen. Dazu sagte die FDP-Politikerin: „Während von den allgemeinen verkaufsoffenen Sonntagen eher innerstädtische und zentrale Lagen mit touristischer Relevanz profitieren, unterstützt dieser Tag das ansässige Gewerbe vor Ort und die Identifikation der Bürger mit ihrem Viertel oder ihrem Dorf. Niemand hat bisher verstanden, warum fliegende Händler bei Festen ihre Waren anbieten dürfen, die Gewerbetreibenden vor Ort aber nicht."

